Die CSR-Berichtspflicht: Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Ab 2017 müssen große Unternehmen nicht-finanzielle Informationen offenlegen – Auch kleine Betriebe können von der neuen CSR-Berichtspflicht betroffen

Große kapitalmarktorientierte Unternehmen im öffentlichen Interesse sowie große Banken und Versicherungen müssen zukünftig die Themen Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Menschenrechte sowie Korruption in ihren Berichten berücksichtigen. Über die Lieferkette können davon aber auch KMU betroffen sein.

Stärkung der Berichterstattung über ökologische und soziale Aspekte

Anfang März 2017 wurde das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten von der Bundesregierung endlich verabschiedet. Die sog. CSR-Berichtspflicht betrifft große Unternehmen im öffentlichen Interesse, d.h. kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern, deren Bilanzsumme 20 Millionen Euro oder Umsätze von 40 Millionen Euro überschreiten.

Die Krux an der Geschichte: Gegenstand der Regulierung sind auch wesentliche Aspekte und Risiken in der Lieferkette. So wird entgegen der Absicht des Gesetzgebers erwartet, dass viele Großunternehmen ihre Lieferanten und Händler – meistens KMU – in die Berichtspflicht einbeziehen werden oder müssen.

Was und wie muss berichtet werden?

Berichtspflichtige müssen ihre Konzepte, Ergebnisse und Risiken mit Bezug auf fünf Aspekte offenlegen: Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Menschenrechte sowie Korruption und Bestechung. Zudem sollen große börsennotierte Unternehmen zu Diversitätsaspekten ihrer Leitungsorgane berichten. Hat das Unternehmen kein Konzept, ist das zu erläutern.

Unternehmen können die nichtfinanziellen Informationen als Beilage zum Lagebericht, als separaten Nachhaltigkeitsbericht oder auf der eigenen Webseite veröffentlichen. Als Orientierung schlägt der Gesetzgeber diverse Standards vor. Davon decken nur zwei die von der Berichtspflicht verlangten Aspekte ab: die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK).

Der DNK wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung entwickelt und etabliert sich bereits zum führenden deutschen Standard für Organisationen jeder Größe und Rechtsform. Er ist leicht verständlich, anwenderfreundlich und anschlussfähig an Managementsysteme sowie anderen Berichtsstandards. Mit seinem überschaubaren Aufwand eignet er sich insbesondere für Einsteiger und KMU.