Der NAP „Wirtschaft und Menschenrechte“: Ein freiwilliges Instrument, was Gesetz werden kann

Der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ wurde am 21. Dezember 2016 von der Bundesregierung veröffentlicht. Auch wenn er

Der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ wurde am 21. Dezember 2016 von der Bundesregierung veröffentlicht. Auch wenn er im Schatten der CSR-Berichtspflicht steht, könnte er weitreichende Konsequenzen für ca. 6.000 deutsche Unternehmen haben.

 

Herausforderung: Menschenrechtsstandards in der gesamten Lieferkette etablieren

Deutsche Unternehmen sind global so stark vernetzt wie kaum ein anderes Land. Ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten erstrecken sich über mehrere Länder. Sie sind daher oft so komplex, dass Unternehmen selbst kaum durchblicken, wo und wie Ihre Lieferanten herstellen.

Die Herausforderung: In vielen Ländern werden die in Deutschland vorherrschenden Menschen- und Arbeitsrechtsstandards bei weitem nicht eingehalten. Das Thema betrifft neben Großkonzernen auch einen erheblichen Teil vom deutschen Mittelstand. Allerdings ist diese Herausforderung vielen Unternehmen nicht bewusst bzw. wird nicht als solche wahrgenommen.

 

Der NAP ist kein Gesetz, könnte aber eins werden

Das will die Politik mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte ändern. Ziel ist es, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für alle Akteure anwendbar zu machen. Die 31 handlungsleitenden Prinzipien beziehen sich auf drei Säulen:  (I) protect, d.h. die Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte, (II) respect, d.h. die unternehmerische Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und (III) remedy, d.h. Abhilfe für Menschenrechtsverletzungen schaffen. Für Unternehmen sind die letzten zwei Säulen relevant.

Viele fragen sich, was die Bundesregierung damit bezwecken möchte. Grundsätzlich wird erwartet, dass sich alle Unternehmen ihre Verantwortung zur menschenrechtlichen Sorgfalt bewusst werden und diese aktiv tragen. Zielgruppe sind jedoch die größten Unternehmen: alle knapp 6.000 deutschen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern. Im Gegenteil zur CSR-Berichtspflicht ist hier weder Umsatz noch Rechtsform relevant.

Die Bundesregierung will bis 2020 die menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse in ca. 50% der betroffenen Unternehmen stichprobenartig prüfen. Dieses „Monitoring“ wird ab 2018 in Angriff genommen. Sollte das Ergebnis die Ziele verfehlen, behält sich der Gesetzgeber die Möglichkeit, Alternativen in Betracht zu ziehen. Verbindliche Regulierung ist in diesem Fall nicht ausgeschlossen.

 

Was können und sollten Sie und Ihr Unternehmen tun?

Zunächst sollten Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen und sich dazu positionieren. Der NAP ist im Grunde genommen ein freiwilliges Instrument. Gerade wenn Sie mehr als 500 Mitarbeiter haben, ist es ratsam, sich zumindest dem Thema anzunähern und z.B. Ihren Bedarf zu den fünf Bereichen (s.u.) zu ermitteln. So wüssten Sie im Fall einer Regulierung, wo Sie stehen und was zu tun ist. Empfehlenswert ist es jedoch sich aktiv an das Thema einzuarbeiten und die Synergien mit anderen bereits bestehenden Prozessen und Strukturen in Ihrem Unternehmen zu verbinden. Veröffentlichen Sie einen CSR-Bericht, ist dies sowieso selbstverständlich. Um Ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen, sind im NAP die folgenden fünf Bereiche zu beachten (s. Abbildung).

 

Quelle: Deutsches Global Compact Network (2017)

 

Wo bekommen Sie Hilfe?

Neben einer Reihe von Schulungs- und Beratungsangeboten der Bundesregierung sowie die Einführung von Brancheinitiativen, bieten wir Ihnen an, uns anzusprechen. Wir werden Sie dabei unterstützen, Ihre eigenen Ziele zu setzen und bei Bedarf deren Umsetzung zu begleiten.