Drei Fakten über die CSR-Berichtspflicht

Die Berichtspflicht über nichtfinanzielle Informationen kann auch viele Mittelständler als Lieferanten betreffen. Nun gilt es: das Beste daraus

Die Berichtspflicht über nicht-finanzielle Informationen (sog. CSR-Berichtspflicht) richtet sich an große, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Sie kann aber auch viele Mittelständler als Lieferanten betreffen. Nun gilt es: das Beste daraus zu machen!

Die CSR-Berichtspflicht ist seit Anfang März 2017 endlich deutsches Recht geworden. Was bedeutet sie für Ihr Unternehmen? Drei Fakten:

Fakt 1: Die wenigsten Mittelständler sind direkt von der CSR-Berichtspflicht betroffen!

Laut Gesetz sind nur große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen berichtspflichtig. Darunter fallen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern sowie € 40 Millionen Umsatz oder einer Bilanzsumme von über € 20 Millionen.

In Deutschland wird die Anzahl der direkt betroffenen Unternehmen auf knapp 550 geschätzt. Dazu gehören vor allem börsennotierte Aktiengesellschaften, Banken und Versicherungen. Im Gegensatz zur europäischen Richtlinie sind in Deutschland auch haftungsbeschränkte Personengesellschaften (GmbH & Co. KG) sowie Genossenschaften betroffen, sobald sie mit Wertpapieren handeln. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung kann die Anzahl der Berichtspflichtigen weitaus geringer ausfallen. Denn Tochterunternehmen können befreit werden, wenn der Mutterkonzern bereits berichtet.

Fakt 2: Mittelständler können als Zulieferer von Großunternehmen doch mittelbar betroffen werden.

Die Krux ist die Lieferkette: denn große Unternehmen müssen über wesentliche ökologische und soziale Aspekte bzw. Risiken ihrer Lieferkette berichten. In diesem Fall werden große Unternehmen die „Unterstützung“ ihrer Lieferanten brauchen, um an die Daten zu kommen. Es kommt in der Praxis bereits vor, dass Nachhaltigkeitsoffenlegung als zusätzliches Kriterium für die Weiterführung von Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Lieferanten herangezogen wird.

An dieser Stelle sei betont: nicht jede Branche wird gleichermaßen betroffen sein. Zum einen spielt die Nähe zum Verbraucher eine Rolle: In der Textil- und in der Ernährungsindustrie wollen Verbraucher schon längst wissen, wo die Produkte herkommen und wie sie hergestellt wurden. Das neue Gesetz wird diesem Trend zusätzlichen Aufwind geben. Zum anderen ist zu erwarten, dass Automobil- und Maschinenbauzulieferer auch zu mehr Rechenschaft in Sachen Nachhaltigkeit gezogen werden. Grund ist, dass die meisten Konzerne dieser Branche groß und kapitalmarktorientiert sind.

Fakt 3: Die Berichtspflicht bietet viele Chancen für KMU

Wie jede gesetzliche Auflage ist die CSR-Berichtspflicht eine zusätzliche Last für die direkt und indirekt betroffenen Unternehmen. Der Erfüllungsaufwand (Zeit, Personal und Geld) kann je nach Stand der Dinge im Unternehmen stark variieren. Einsteiger haben da in der Regel mehr nachzuholen. Das gilt insbesondere für Mittelständler!

Selbst nach zeitlicher Verzögerung ist die CSR-Berichtspflicht deutsches Recht geworden. Daran kann keiner mehr etwas ändern. Daher gilt es nun, das Beste daraus zu machen, denn die Pflicht birgt diverse Chancen für Unternehmen. Daher sind auch kleinere und mittelständische Unternehmen gut beraten, sich zum Umgang mit dem Thema auseinanderzusetzen. So können sie bei einer möglichen Ausweitung des Anwenderkreises in Zukunft schneller reagieren. Gerade Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollten sich schon mit dem Thema befassen.

Ein gutes Werkzeug für Ersteinsteiger ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) der Bundesregierung. Dieser ist leicht verständlich und mit dem niedrigsten Aufwand im Vergleich zu allen Standards verbunden. Zudem ist der DNK der einzige Standard, welcher die CSR-Berichtspflicht per se erfüllt. Das hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung bereits juristisch geprüft.